Regelungen zum Unterricht
Ab der kommenden Woche gibt es in NRW wieder Wechselunterricht in festen Gruppen, ohne Ganztag. Das gilt bis zu einer lokalen Inzidenz von 200 Infektionen pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen. Dann müssen die Schulen unmittelbar in den Distanzunterricht wechseln. Ausnahmen bilden Abschlussjahrgänge und pädagogische Betreuungsgruppen.
Wir starten am kommenden Montag, den 19.04.21 in den Jahrgängen 5 bis 9 und der EF mit den Schüler_innen der A-Gruppe, die B-Gruppe wird in Distanz beschult. Im Jahrgang 10 und der Q1 kommen die Schüler_innen der B-Gruppe. Die Lernenden in Distanz sind zur Teilnahme am digitalen Lernangebot auf der Lernplattform MS Teams verpflichtet.
Nachmittagsunterricht
Der Nachmittagsunterricht erfolgt in Distanz.
Selbsttests
Der Besuch der MNGE wird ab sofort an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schüler_innen in der Schule erfüllt. Alternativ ist es möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt.
Kinder, die einen Bürgertest haben, sollen diesen beim Selbsttesttermin vorlegen und werden als getestet mitgezählt. Seit dem 12. April besteht eine Pflicht zur Testung in den Schulen. Die Selbsttests finden zweimal wöchentlich statt. Ein negatives Testergebnis ist Voraussetzung für den Aufenthalt in der Schule.
19.04. – 23.04.21
Jahrgänge 5 – 9, EF: Gruppe A
Jahrgang 10, Q1: Gruppe B